VORANKÜNDIGUNG

Jungschützenkurs für die Jahrgänge 1999 - 2004


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Die Gefahrenzonen

Um die Schiessanlagen herum gibt es bestimmte Gefahrenzonen, diese müssen zum Teil abgesperrt werden, damit sich keine Menschen in Gefahr bringen können. Wenn geschossen wird, darf sich in den Gefahrenzonen 1, 2 und 4 niemand aufhalten, diese Bereiche werden mit speziellen Absperrschildern markiert. (Gefahrenzonen siehe Bild)

Bezeichnung der Gefahrenzone Auflagen
Zone 1: Schussfeld * Bau- und beschränktes Pflanzverbot
Zone 2: Nächstliegendes Seitengelände * Bau- und beschränktes Pflanzverbot
Zone 3: Entferntes Seitengelände Beschränktes Bauverbot
Zone 4: Nächstliegendes Hintergelände * Bauverbot
Zone 5: Entferntes Hintergelände Hinsichtlich Gefahr im Hintergelände zu beurteilende Zone
* Betreten während des Schiessens verboten!  

Gefahrenzonen

Gefahrenzone 1

Als Gefahrenzone 1 wir das ganze Schussfeld zwischen Schützenhaus und Kugelfang bezeichnet. Die ganze Zone muss frei von Bäumen und Sträuchern sein. Es dürfen in dieser Zone keinerlei Bauten errichtet werden. Kulturen/ Pflanzen sind im Schussfeld nur zulässig, wenn die Geländeform sie zulässt und sie die Sicherheit des Schiessens innerhalb der 300 Meter nicht beeinträchtigen. Grundsätzlich muss die Ziellinie durchwegs mindestens 1 Meter über dem Boden beziehungsweise über den Kulturen verlaufen.

Gefahrenzone 2

Als Gefahrenzonen 2 werden die innerhalb eines Winkels von 20 % der Schussdistanz liegenden Räume links und rechts des Schussfeldes bis auf die Höhe des Kugelfanges bezeichnet. In diesen Zonen dürfen keinerlei Bauten errichtet werden, Kulturen jeder Art sind hier zulässig.

Gefahrenzone 3

Als Gefahrenzonen 3 werden die innerhalb eines Winkels zwischen 20 und 40% der Schussdistanz liegenden Räume links und rechts des Schussfeldes, bis auf die Höhe des Kugelfanges bezeichnet.

Gefahrenzone 4

Als Gefahrenzone 4 wird der parallel zur Schussrichtung hinter dem Kugelfang verlaufende Geländestreifen der Zonen 1 und 2 bis zur nächsten Krete bezeichnet, soweit diese vom Schützen aus direkt beschossen werden kann oder sich nicht mehr als 20% oberhalb der Ziellinie befindet.

Gefahrenzone 5

Als Gefahrenzone 5 wird der parallel zur Schussrichtung als Fortsetzung der Zone 1 verlaufende Geländestreifen hinter der Zone 4 bis zu einer Tiefe von 5,5 Kilometer bezeichnet.

Schussfeld